NEUMARKT GALERIE | Ski-Simulator am Feel Good Friday 06.03.2026 | Teilnahmebedingungen
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer“ und „Gewinner“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Teilnahmebedingungen: Vorbemerkung
Veranstalter des Ski-Simulators am Feel Good Friday ist die Apleona Real Estate GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: https://neumarktgalerie.com/impressum/).
Der Veranstalter wird im Bereich des Marketings durch die Event-Agentur United People (nachfolgend „Agentur“) weiter unterstützt. Die Teilnahme an dem Ski-Simulator am Feel Good Friday richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
I. Allgemeines
1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die älter als 14 Jahre; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal pro Tag teilnehmen. Hat ein Teilnehmer bereits einmal den Hauptgewinn erzielt, wird er vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich am 06.03.2026 von 12-18 Uhr, vor Ort auf der Aktionsfläche in der NEUMARKT GALERIE möglich.
II. Durchführung und Abwicklung
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Nutzung des bereitgestellten Ski-Simulators. Die Teilnehmerinnen stehen auf beweglichen Schwungbrettern, die eine Skibewegung simulieren; die Steuerung erfolgt ausschließlich durch Gewichtsverlagerung. Ziel ist es, die Strecke möglichst schnell und fehlerfrei zu absolvieren. Die Teilnahme kann im direkten Rennen gegen eine weitere Person oder alternativ im Einzelmodus gegen das System erfolgen. Maßgeblich für die Gewinnermittlung ist die jeweils erzielte Fahrzeit; es gewinnt die kürzeste Zeit. Der Veranstalter behält sich vor, zur Regulierung des Ablaufs eine maximale Fahrzeit festzulegen. Im Gewinnfall erhält der/die Teilnehmerin einen von insgesamt 20 Gutscheinen im Wert von je 10 € (10 × Jean & Len oder 10 × dm-drogerie markt).
2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt und ist weder ergänzbar noch änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
3. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen geltend machen, verfällt der Anspruch. Der Gewinn muss gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises mitgenommen werden. Die Gewinnübergabe erfolgt durch die Agentur vor Ort.
4. Foto- und Videoaufnahmen / Einräumung von Nutzungsrechten: Im Rahmen der Durchführung der Aktion können Foto-, Bild- und/oder Videoaufnahmen von den Teilnehmern angefertigt werden. Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen erstellt werden dürfen und räumt dem Veranstalter sowie der von ihm beauftragten Agentur das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese unentgeltlich zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Die Nutzung erfolgt insbesondere zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, z. B. auf den Social-Media-Kanälen, der Website sowie in weiteren digitalen und gedruckten Medien der NEUMARKT GALERIE. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Teilnehmer, die mit der Anfertigung oder Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen nicht einverstanden sind, können nicht an der Aktion teilnehmen.
III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Das Gewinnspiel wird außerdem beendet, wenn vor Ablauf des Aktionszeitraums das Spiel dreißig mal gewonnen worden ist und bereits dreißig mal 10€ ausgeschüttet wurden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden.
3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
VI. Schlussbestimmungen
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löscht der Veranstalter, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
[Köln, 27.02.2026]
NEUMARKT GALERIE | WoW Social Media Gewinnspiel
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer“ und „Gewinner“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Teilnahmebedingungen: Vorbemerkung
Veranstalter des WoW-Gewinnspiels ist die Apleona Real Estate GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: https://neumarktgalerie.com/impressum/)
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
I. Allgemeines
1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die älter als 14 Jahre; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich auf Instagram und Facebook bis zum 16.02.2026, 23:59 Uhr durch Erfüllen der im Post genannten Teilnahmebedingungen möglich.
5. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur Personen gestattet, die über eine gültige Postanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
II. Durchführung und Abwicklung
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Die Teilnehmer müssen die im Post beschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllen.
2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleich- wertigen Ersatzpreis zu vergeben.
3. Die Gewinner werden nach Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten innerhalb von 14 Tagen Bescheid, ob Sie gewonnen haben. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen beanspruchen, verfällt der Anspruch. Der Gewinn muss gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises angenommen werden. Die Gewinnübergabe erfolgt ausschließlich per Post an eine gültige Postanschrift innerhalb Deutschlands. Ein Versand ins Ausland ist ausgeschlossen. Sofern ein Gewinner keine entsprechende Adresse angeben kann, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
4. Der Gewinn sind 2 Love-Yourself-Sets mit folgendem Inhalt: Schokokugeln und Schokoladentafel von Lindt, Duftkerze von Rituals, 25€-Gutschein für Mayersche Thalia, Rosen-Schokolade, Rosen-Handseife, Keramiktassen und Gesichtsmaske von flying tiger, Body Lotion und Sugar Scrub von Jean&Len
III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden.
3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
V. Schlussbestimmungen
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löscht der Veranstalter, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
[Köln, 11.02.2026]
NEUMARKT GALERIE | Social Media Gewinnspiel Jean & Len „Frühlings-Set“
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer“ und „Gewinner“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Teilnahmebedingungen: Vorbemerkung
Veranstalter des Social-Media-Gewinnspiels ist die Apleona Real Estate GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: https://neumarktgalerie.com/impressum/).
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
I. Allgemeines
II. Durchführung und Abwicklung
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
V. Schlussbestimmungen
[Köln, 25.02.2026]
© 2026 Neumarktgalerie.com Alle Rechte vorbehalten