Teilnahmebedingungen Bon-Aktion 27.03.2025

Teilnahmebedingungen

Vorbemerkung Veranstalter des Bon-Gewinnspiels ist die Apleona Real Estate GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: neumarktgalerie.com/impressum Die Teilnahme am Bon-Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. I. Allgemeines 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Bon- Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer. 2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem Bon-Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Bon-Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass Bon-Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund. 4. Die Teilnahme am Bon-Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum vom 27.03.2025 ab 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und ausschließlich in der Neumarkt Galerie am Gewinnspiel Counter möglich. II. Durchführung und Abwicklung 1. Die Teilnahme am Bon -Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Die TeilnehmerInnen müssen mindestens im Wert von 25€ in den Stores in der Neumarkt Galerie am 27.03.2025 einkaufen. Hierbei können verschiedene Belege aus Stores und Gastronomie kombiniert werden. Diese müssen jedoch am selben Tag ausgestellt worden sein. Nur mit den ausgedruckten Kaufbelegen können die TeilnehmerInnen anschließend am Gewinnspiel Counter nach Vorlage und Abstempeln der Belege eine Teilnahmekarte erhalten. Diese muss von den TeilnehmerInnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. 2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben. 3. Die GewinnerInnen werden per Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten bis zum 04.04.2025 Bescheid, ob Sie gewonnen haben. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht bis zum 18.04.2025 zurückgemeldet haben, verfällt der Anspruch. III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Bon-Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Bon-Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Bon-Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Bon-Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Bon-Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Bon-Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. IV. Haftung des Veranstalters Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: 1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Bon-Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten. 4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern. VI. Schlussbestimmungen Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Bon-Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des Bon-Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mit der Teilnahme am Bon-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. [Düsseldorf, 07.03.2025]