Teilnahmebedingungen Tresor-Aktion 04.04.2025
Neumarkt Galerie |Tresor Aktion | Teilnahmebedingungen
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer“ und „Gewinner“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Teilnahmebedingungen: Vorbemerkung
Veranstalter der Tresor Aktion ist die Apleona Real Estate GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: https://neumarktgalerie.com/impressum/).
Der Veranstalter wird im Bereich des Marketings durch die Event-Agentur United People (nachfolgend „Agentur“) weiter unterstützt. Die Teilnahme an der Tresor Aktion richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
I. Allgemeines 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer. 2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die älter als 14 Jahre; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal pro Tag teilnehmen. Hat ein Teilnehmer bereits einmal den Hauptgewinn erzielt, wird er vom Gewinnspiel ausgeschlossen. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund. 4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich am 04.04.2025 von 12-18 Uhr, vor Ort auf der Aktionsfläche in der Neumarkt Galerie möglich.
II. Durchführung und Abwicklung
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Die Teilnehmer können einmal pro Tag versuchen, den Code des Tresores zu erraten und somit den Tresor zu öffnen. Falls der eingegebene Code nicht korrekt ist, entsteht kein Gewinnanspruch.
Wird der Code korrekt erraten, gewinnt der Teilnnehmer den ausgeschriebenen Preis von 20€ (zufälliger Gutschein eines Mieters aus der Neumarkt Galerie).
2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt und ist weder ergänzbar noch änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben. 3. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen geltend machen, verfällt der Anspruch. Der Gewinn muss gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises mitgenommen werden. Die Gewinnübergabe erfolgt durch die Agentur vor Ort.
3. Der Gewinn sind bei Knacken des Tresors 20€ (der Tresor kann maximal 20 mal geknackt werden).
III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Das Gewinnspiel wird außerdem beendet, wenn vor Ablauf des Aktionszeitraums der Tresor zwanzig mal geknackt wird und bereits zwanzigmal 20€ ausgeschüttet wurden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Haftung des Veranstalters Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungs-ausschlüsse und -begrenzungen: 1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadens-ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden. 3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten. 4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5. Der Haftungsaus-schluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
VI. Schlussbestimmungen 1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löscht der Veranstalter, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG). 4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 5. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
[Köln, 02.04.2025]